Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

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Todix GmbH
Schlickstraße 15
47138 Duisburg
Handelsregister: Amtsgericht Duisburg, HRB 38296
E-Mail: info@kiron.tech

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmer

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Kiron“ (Software-as-a-Service) zwischen der Todix GmbH („Anbieter“) und ihren Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die ERP-Software „Kiron“ als Cloud-Dienst (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Plans (Starter, Professional, Enterprise) und ggf. zugebuchter Extensions in der jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Fassung auf kiron.tech.

(2) Bestandteil des Dienstes ist der KI-Assistent „LENA“. Der Umfang der KI-Nutzung wird über monatliche Credits gesteuert; das im Plan enthaltene Kontingent ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Nicht verbrauchte Credits verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats; zusätzliche Credits können zugebucht werden.

(3) Die Einrichtung des Accounts (Onboarding) ist im Entgelt enthalten. Geschuldet ist die Bereitstellung der Software, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg beim Kunden.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den Bestellprozess abschließt und der Anbieter die Bestellung bestätigt oder den Zugang bereitstellt, spätestens jedoch mit Bereitstellung des Zugangs. Ein Vertragsschluss kann auch durch Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters in Textform erfolgen.

§ 4 Kostenlose Testphase

(1) Der Anbieter räumt Neukunden eine kostenlose Testphase von 30 Tagen ab Bereitstellung des Zugangs ein. In der Testphase steht der Funktionsumfang gemäß Angebot zur Verfügung.

(2) Die Testphase endet automatisch. Es entsteht keine Zahlungspflicht, und eine Kündigung ist nicht erforderlich. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde aktiv einen Plan bucht.

(3) Bucht der Kunde nach Ablauf der Testphase keinen Plan, wird der Zugang gesperrt. Für den Export der in der Testphase eingegebenen Daten gilt § 10 Abs. 2 entsprechend.

§ 5 Preise, Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf kiron.tech ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Zahlweise gilt der ausgewiesene rabattierte Monatspreis. Im Plan enthalten ist die jeweils angegebene Anzahl an Nutzern; zusätzliche Nutzer werden je angefangenen Monat gemäß Preisliste berechnet.

(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (SEPA-Lastschrift/Kreditkarte). Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, den Zugang zu sperren; die Zahlungspflicht bleibt unberührt.

(4) Preisänderungen für Bestandskunden werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt und gelten erst ab der nächsten Verlängerungsperiode. Der Kunde kann zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.

§ 6 Laufzeit, Kündigung

(1) Verträge mit monatlicher Zahlweise sind jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar. Verträge mit jährlicher Zahlweise verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt) oder erfolgt über die Kontoverwaltung.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Plan-Upgrades sind jederzeit möglich (anteilige Berechnung); Downgrades zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.

§ 7 Verfügbarkeit, Support

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang Rechenzentrum). Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Störungen des Internets außerhalb seines Einflussbereichs).

(2) Support gemäß gebuchtem Plan: Starter per E-Mail (Reaktionszeit 48 Stunden werktags), Professional per E-Mail (24 Stunden werktags) und Chat, Enterprise zusätzlich telefonisch mit Reaktionszeit 8 Stunden werktags. Reaktionszeit ist die Zeit bis zur qualifizierten Erstreaktion, nicht bis zur Lösung.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, verpflichtet seine Nutzer entsprechend und nutzt die bereitgestellte Zwei-Faktor-Authentifizierung. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Inhalte und Daten verantwortlich, insbesondere dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

(3) Der Kunde nutzt den Dienst nicht missbräuchlich (keine Überlastungsangriffe, kein Reverse Engineering, keine Überlassung an Dritte außerhalb des Nutzerkreises).

(4) Ausgaben des KI-Assistenten LENA sind maschinell erzeugte Unterstützungsleistungen. Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor geschäftlichen Entscheidungen auf Richtigkeit; sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software für eigene Geschäftszwecke im vereinbarten Nutzerumfang zu nutzen.

(2) Alle Rechte an der Software, ihren Weiterentwicklungen und der Marke Kiron verbleiben beim Anbieter. An den vom Kunden eingestellten Daten erwirbt der Anbieter keine Rechte über das für den Betrieb Erforderliche hinaus.

§ 10 Daten, Datenexport, Löschung

(1) Die Daten gehören dem Kunden. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit in gängigen Formaten (u. a. CSV) exportieren.

(2) Nach Vertragsende hält der Anbieter den Export noch 30 Tage bereit; danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Export ist unentgeltlich.

(3) Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungen des Gesamtsystems. Diese dienen der Betriebssicherheit und ersetzen keine eigene Exportroutine des Kunden für Sonderzwecke.

§ 11 Datenschutz

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab, abrufbar unter kiron.tech/avv.html. Die Datenhaltung erfolgt in Deutschland (Frankfurt am Main); eingesetzte Subunternehmer ergeben sich aus der Anlage zum AVV.

§ 12 Gewährleistung, Haftung

(1) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit folgender Maßgabe: Für anfängliche Mängel haftet der Anbieter nur bei Verschulden (Abbedingung der verschuldensunabhängigen Haftung des § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB).

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.

(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 13 Änderungen der AGB und der Leistung

(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt; widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als genehmigt. Auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen.

(2) Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Funktionsänderungen, die den vertraglichen Kernumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Juli 2026